
AKTUELLE
INFORMATIONEN
Gottesdienste
Die Gottesdienste finden unter Einhaltung des geltenden Schutzkonzeptes statt. Das gemeinsame Singen ist zur Zeit nicht erlaubt. Eine Mund-Nasebedeckung ist permanent zu tragen.
Pfarrbüros
Die Pfarrbüros sind biszum 10. Januar 2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Pfarrbüchereien
Unter Einhaltung des geltenden Schutzkonzeptes sind die Büchereien weiter geöffnet.
Pfarrheime
Private Anmietungen sind zur Zeit nicht möglich. Gruppen, deren Treffen nach der 13. Coronabekämpfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz und der aktuellen Dienstanweisung des Bischöflichen Generalvikariats erlaubt sind, können die Pfarrheime nutzen. Sie sind für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen selbst verantwortlich.
Die Pfarrheime sind vom 16.12.20 bis mind. 10.01.21 geschlossen.

Kontakte:
Pfr. Quirin, Tel.: 0 65 89 / 581, Fax: 0 65 89 / 9 51 62, Mail: pg-schillingen@t-online.de
Pfr. Barzen, Tel: 0172 / 6961996; Mail: hjbarzen@web.de
Gmderef. Ullmann, Tel: 01512 / 8702863; Mail: markus.ullmann@bgv-trier.de
Bild: Berhard Riedl, Pfarrbriefservice
Räte und Gruppierungen
Unter Einhaltung der geltenden Beschränkungen und Abstandsregeln können kirchliche Gremien und kleinere Gruppen (Bibelkreise u.ä.) wieder zusammen kommen. Die Beachtung der gültigen Dienstanweisung ist obligatorisch.
Krankensalbung/Wegzehrung
Schwerkranke und Sterbende erhalten selbstverständlich die Sakramente der Krankensalbung und der Hl. Kommunion. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro Schillingen (0 65 89 / 581). Dies gilt auch für Seniorenheime und Betreuungseinrichtungen.
Hauskommunion und Hausbesuche
Die Krankenkommnion wird ab Juni 2020 wieder gebracht. Die Spender*innen werden besondere Vorsicht walten lassen. Hausbesuche sind ebenfalls unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich.
Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Beerdigungen)
Taufen sind unter Beachtung des Schutzkonzptes wieder möglich. Ab dem 15.06.2020 feiern wir wieder Taufgottesdienste in unseren Kirchen. Melden sie sich gerne im Pfarrbüro.
Trauungen sind unter Beachtung des Schutzkonzptes wieder möglich. Ab
dem 15.06.2020 feiern wir wieder Hochzeitsgottesdienste in unseren Kirchen. Melden sie sich gerne im
Sterbeämter sind unter Beachtung des Schutzkonzptes in den Pfarrkirchen wieder möglich.
Die Beisetzung auf dem Friedhof darf als öffentlicher Gottesdienst entsprechend den örtlichen, staatlichen Vorgaben stattfinden.